Wasserwende - Vom Wassermangel zum Sinneswandel
Wasserhärte

Kalk im Wasser ist gesund

Die Härte des Wassers hat ihre positiven Seiten. Sie trägt im Wesentlichen zum guten Geschmack bei und wirkt sich äußerst günstig auf Knochenbau, Zähne, Herz- und Kreislauf aus. Was sich manche Menschen für teures Geld in der Apotheke besorgen – nämlich Calcium und Magnesium in Tablettenform – ist in etwas härterem Trinkwasser bereits enthalten! Das Wasser des Wasserzweckverband Mallersdorf ist ein Grundwasser aus kalkigem Boden und daher natürlich hart. Unser Wasser liegt im Härtebereich "hart".

 

Wasserhärte

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich:

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
Härtebereich mittel:

1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14°dH)
Härtebereich hart:

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH)


Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche, die in °dH angegeben waren, ab. Aktuell müssen die Angaben in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist).

 

In unserem Versorgungsgebiet wird Trinkwasser mit dem Härtebereich „hart“ abgegeben.

Nach der alten Bezeichnung in „Grad deutscher Härte“ liegt der Härtebereich in unserem Verbandsgebiet zwischen 16 und 25 °dH.

 

Die genauen Werte der einzelnen Gewinnungsgebiete entnehmen Sie bitte den jährlichen Wasseranalysen.

Löschwasserversorgung

Löschwasser aus dem Trinkwassernetz kommt manchmal an seine Grenzen

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist gemäß § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge jeder Gemeinde. Zur gemeinsamen und effektiven Erfüllung dieser Pflichtaufgabe können sich Gemeinden zusammenschließen und so erfüllt auch der Wasserzweckverband Mallersdorf (WZV) aktuell für 14 Mitgliedsgemeinden die Aufgabe der Trinkwasserversorgung.

Die Löschwasserversorgung ist nicht im WHG vorgeschrieben, diese regeln die einzelnen Bundesländer in den Brandschutzgesetzen.

Somit bleibt es grundsätzlich eine Pflichtaufgabe jeder Gemeinde – auch als Mitgliedsgemeinde im WZV – den Brandschutz und die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

In § 5 Abs. 1 der Verbands- und Betriebssatzung des WZV (siehe Servicewelt/Satzungen) ist geregelt, dass der WZV primär die Aufgabe hat, die Endverbraucher mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Die hohe Qualität unseres Trinkwassers kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn im Rohrnetz ein regelmäßiger Austausch des Trinkwassers erfolgt und so keine Verkeimung stattfinden kann. Das Rohrnetz muss deshalb dementsprechend dimensioniert sein und so können nicht Rohrleitungen mit endlos großem Durchmesser verlegt werden, um an jeder Stelle des Leitungssystems neben dem Trinkwasser auch noch jegliches Löschwasservolumen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu führt § 5 Abs. 8 der Verbands- und Betriebssatzung weiter aus, dass den Mitgliedsgemeinden das leitungsgebundene Löschwasser im Rahmen der technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e. V.) kostenlos zur Verfügung gestellt wird, soweit dadurch die Hauptaufgabe der Trinkwasserversorgung nicht gefährdet oder eingeschränkt wird.

Rohrnetzberechnungen über die verfügbare Wasser-/Löschwassermenge können von den Gemeinden, Bauherren, Planungsbüros etc. beim Wasserzweckverband abgefragt werden.

Diese Auskünfte können Sie unter Servicewelt/Anträge und Mitteilungen/Antrag auf Kostenübernahmeerklärung-Auskunft Löschwasser beim WZV beantragen.

Im Arbeitsblatt W 405 des DVGW sind die Richtwerte für den Löschwasserbedarf aufgeführt, der für die einzelnen Gebiete gemäß der Baunutzungsverordnung gilt.

Übersteigt der Löschwasserbedarf den Grundschutz in diesen Gebieten, ist nach den Brandschutzgesetzen oder Auflagen in der Baugenehmigung individuell für Objekte mit erhöhtem Brand- oder Personenrisiko eine darüberhinausgehende Löschwasserversorgung notwendig, für die in der Regel der Betreiber des Objekts verantwortlich ist, ersatzweise die Gemeinde.

Die im Arbeitsblatt W 405 geforderten Löschwassermengen von 48 bzw. 96 Kubikmeter pro Stunde stehen im Versorgungsgebiet des WZV in der Regel zur Verfügung. Bei höher gelegenen Ortschaften, Weilern oder Einöden kann dies aber auch unter 48 Kubikmeter pro Stunde liegen, in mehreren Orten steigt die Löschwassermenge auch auf bis zu 120 Kubikmeter in der Stunde an.

Es ist daher für alle Führungskräfte der Feuerwehren sehr wichtig, das Leitungsnetz in ihrem Ort oder in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kennen, um so im Brandeinsatz zu wissen, wo und wieviel Löschwasser aus der Trinkwasserleitung über Hydranten bezogen werden kann. Wird bei einem Brand eine darüber hinaus benötigte Löschwassermenge erforderlich sein – Einsatz von Wasserwerfern, mehreren Strahlrohren, etc. – kommt das Trinkwassersystem an seine Grenzen und es müssen auch Fließgewässer, Teiche, Zisternen oder Tanklöschfahrzeuge ergänzend verwendet werden.

Hinweis:
Führungskräfte der Feuerwehren können die verfügbaren Wassermengen in ihren Ortsteilen (Straßen...) bzw. Zuständigkeitsbereichen beim Wasserzweckverband gerne abfragen.

Falls Löschteiche oder -zisternen in einem Ort gesetzlich oder vorbeugend errichtet werden, so ist dies Aufgabe der jeweils zuständigen Gemeinde oder des Bauherrn bzw. Grundstückseigentümers. Zuständig ist die Gemeinde auch für das Freihalten und das jährliche Einfetten mit Funktionsprüfung der Hydranten vor dem Winterhalbjahr.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr WZV Mallersdorf

Trinkwasser - Lebensmittel Nr. 1

Allgemeine Informationen zum Trinkwasser und der Wasserhärte

Trinkwasser können Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen; in hervorragender Qualität, in beliebiger Menge, überall in Deutschland. Für uns alle bedeutet das Lebensqualität, die in sehr vielen anderen Ländern nicht selbstverständlich ist. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland hat im internationalen Vergleich einen Spitzenstandard.


Trinkwasser können Sie ein Leben lang unbedenklich genießen. Dafür sorgen die deutschen Wasserversorgungsunternehmen. Grundlage der hervorragenden Trinkwasserqualität ist die Trinkwasserverordnung mit ihren strengen Grenz- und Vorsorgewerten.
Die Wasserversorgungsunternehmen gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte und die hohe Qualität des Trinkwassers. Dies wird durch die Gesundheitsbehörden überwacht, denn Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Trinkwasser ist das Lebensmittel, das am häufigsten untersucht wird (häufiger und gründlicher als Mineral- u. Tafelwasser).


Trinkwasser enthält viele für den menschlichen Organismus lebenswichtige Spurenelemente und Mineralstoffe wie z. B. Calcium und Magnesium. Eine ausreichende Calciumversorgung ist wichtig für die Knochenfestigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Zähne. Kinder haben einen besonders hohen Calciumbedarf. Ein „hartes“ und damit calciumreiches Wasser hilft gegen eine mögliche Calcium-Unterversorgung.


Im bayerischen Durchschnitt verbraucht jeder von uns pro Tag 131 Liter Trinkwasser.

 

Trinkwasserverwendung im Haushalt
je Einwohner und Tag in Litern

Flyer - Richtiger Umgang mit meinem Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation
Trinkwasser ist unverzichtbar. Tipps für jedermanns Alltag

Trinkwasser ist unverzichtbar. Tipps für jedermanns Alltag.

Duschen statt Baden spart eine Menge Wasser, denn die Wassermenge für ein Vollbad reicht für 3x3 Minuten prickelndes Duschen.

Beim Zähneputzen ein Zahnputzglas verwenden, statt minutenlang Trinkwasser ungenutzt in den Ausguss laufen zu lassen.>

Ein tropfender Wasserhahn und eine undichte Toilettenspülung kann übers Jahr gerechnet sehr viel Wasser kosten. Deshalb: Kaputte Dichtungen austauschen!

 

Einhandmischer machen Schluss mit verschwenderischem Hin und Her beim Mischen von kaltem und warmem Wasser.

Durchflussbegrenzer senken die Wassermenge, die pro Minute durch den Hahn oder den Duschkopf fließt. Da dem Wasser mehr Luft beigemischt wird, bleibt der Strahl füllig wie zuvor, obwohl weniger Wasser durchläuft. Achtung: Für Durchlauferhitzer und drucklose Speicher sind solche Begrenzer nicht geeignet, weil hier der normale Fließdruck erhalten bleiben muss, um Störungen an den Geräten zu vermeiden.

Beauftragen Sie mit Arbeiten an der Hausinstallation einen Installateur, der beim Wasserversorgungsunternehmen eingetragen, d.h. als fachkundig anerkannt ist.

 

Die Spartaste für "kleine Geschäfte" hilft, Wasser bei einem der größten Wasserschlucker - der Toilette - zu sparen.

Mit Reinigungs- und Putzmitteln sorgsam umgehen. Sie enthalten oft umweltbelastende Stoffe.

Waschmittel nach dem Härtebereich des Trinkwassers dosieren, den das Wasserwerk mitteilt. Eine Überdosierung von Waschmitteln ist nicht nur unnütz, sondern geht auch an den Geldbeutel und schädigt die Gewässer.

 

Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen in Betrieb setzen.

Speisereste gut entfernen; Spülmittel nach Gebrauchsanleitung zugeben.

Speisereste und Küchenabfälle gehören auf den Komposthaufen oder in den Mülleimer. Aber keinesfalls ins Abwasser. Gebrauchtes Speiseöl darf nicht in den Ausguss.

Das Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bedarf keiner Nachbehandlung. Wenn für bestimmte technische Zwecke Geräte zur Wasserenthärtung (Dosiergeräte oder Ionentauscher) eingesetzt werden, ist auf die Kennzeichnung "DVGW" bzw. "DIN-DVGW" zu achten.

 

Abfälle wie Katzenstreu, Hygieneartikel, Kippen in der Toilette und im Abwasser verstopfen die Kanalisation und müssen mit viel Mühe wieder entfernt werden.

Medikamente nicht in den Ausguss kippen. Alte Medikamente in der Restmülltonne entsorgen.

 

Farben, Lacke, Lösungsmittel können Wasser stark verschmutzen und gehören daher zum Sondermüll. Auskunft darüber, wo Sondermüll abgeliefert werden kann, gibt die Stadt- oder Kreisverwaltung und Gemeinde.

Für gebrauchte Batterien gibt es Sammelstellen in Supermärkten oder "Umweltmobilen" der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.

Im Garten und auf dem Balkon auf Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel möglichst vierzichten und "natürliche Helfer" einsetzen. Blattläuse kann man zum Beispiel mit Brennesselbrühe oder Marienkäfern den Garaus machen.

Sind dennoch Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel erforderlich, diese nur sehr sparsam und sachgerecht verwenden.

Altöle vom Auto niemals in den Boden versickern lassen oder in den Straßenablauf entleeren. Die Verkaufsstellen von Öl müssen das Altöl zurücknehmen.

Chemikalienreste gehören immer zum Sondermüll.

 
Merkblatt Nitrat und Nitrit
Energiemanagement
Logo Energiemanagement Zertifikat DIN EN ISO 50001

Der WZV führt seit 2015 ein Energiemanagement durch, um den Energieverbrauch zu überwachen und zu reduzieren. Aktuell gilt das Zertifikat bis 2023.

 

Arbeitsgemeinschaft Niederbayern-Oberpfalz

Die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgungs- und Entsorgungsunternehmen Niederbayern/Oberpfalz, kurz ARGE Niederbayern/Oberpfalz, wurde 1966 gegründet und hat die Aufgabe, zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Vereinigungen, seine Mitglieder bei der Verbesserung des Trinkwasserschutzes und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu unterstützen sowie Schulungen der Mitglieder durchzuführen.

Geschäftsführer ist hier Werkleiter Ludwig Sigl.

 

 

Wasser-Info-Team Bayern e.V.
Informationen der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft